Der Vorsorgeauftrag ist eine Art „Generalvollmacht“, die erst Gültigkeit erlangt, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Damit ein Vorsorgeauftrag gemäss dieser Vorlage in der Schweiz umgesetzt werden kann, muss sich der Wohnsitz der auftraggebenden Person beim Eintreten der Urteilsunfähigkeit in der Schweiz befinden.
Beachten Sie, dass Ihre Eingaben, die Sie in den folgenden Prozessschritten erfassen, nicht gespeichert werden. Daher ist es sinnvoll, wenn Sie alle Schritte direkt bis zum Schluss durcharbeiten.
Die als Standard gesetzten Werte entsprechen der gesetzlichen Regelung.
Damit Sie den Vorsorgeauftrag vollständig ausfüllen können, empfehlen wir Ihnen die folgenden Angaben bereit zu halten:
Mit Klick auf das Fragezeichen zeigen wir Ihnen zusätzliche Informationen zum jeweiligen Thema.Hier stehen Ihnen im Laufe des Prozesses zusätzliche Informationen zur Verfügung.
Vergessen Sie nicht, die beauftragten Personen über den Vorsorgeauftrag zu informieren.